Betreff: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Die Daten:
01.07.2007.
Die REACH Legislation ist in Kraft getreten.
01.07.2008.
Voranmeldung für Chemikalien beginnt
01.12.2008.
Die Voranmeldung endet
30.11.2010.
Registrierungsstichtag für Stoffmengen >1000 MT/Jahr
30.03.2013.
Registrierungsstichtag für Stoffmengen >100 MT/Jahr
31.03.2018.
Registrierungsstichtag für Stoffmengen >1 MT/Jahr
Die REACH Verordnung
REACH schreibt vor, dass jegliche chemische Stoffe importiert in den EU Markt oder produziert im EU Markt in Mengen von einer Tonne oder größer im Jahr Kontrolle gemäß den spezifischen Anforderungen, wie in der Legislation detailliert aufgeführt, bestehen müssen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei jeder Firma die Substanzen, Zubereitungen oder Ware für den EU Markt produziert, importiert, benützt oder vertreibt. Das umfasst Lieferanten, Vertreiber, nachgeschaltete Anwender und Händler. Die ganze Zulieferkette ist an einer gegenseitigen Kommunikation beteiligt, wobei entsprechend der Position in dieser Kette die Verantwortung variiert.
Die Verpflichtungen von MURAPLAST
Laut REACH ist MURAPLAST strikt ein nachgeschalteter Anwender, unter Verwendung von 4 allgeimenen Rohstoffmaterialtypen: Polymere, Additive, Masterbatches und Druckfarben. Additive, Masterbatches und Druckfarben werden importiert ausschließlich aus EU Ländern, während Polymere aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern stammen. Kunststoffhersteller aus Nicht-EU-Ländern exportieren ihre Produkte auf den EU Markt und erfüllen die REACH Bestimmungen. Da MURAPLAST seine Produkte nicht vorregistrieren oder registrieren kann, ist es unsere Verpflichtung sicherzustellen, dass alle Komponenten (Rohmaterial und deren Komponenten) in unseren Produkten vorregistriert oder registriert sind. Ohne die Vorregistrierung oder Registrierung der Komponenten in unseren Produkten können diese nicht auf den europäischen Markt exportiert werden.
Unsere Erklärung
Wir erklären hiermit, dass alle Rohstoffe (Polymere, Additive, Masterbatches und Druckfarben) in unseren Produkten (PE Folien, Säcke und Tragetaschen), die auf den EU Markt exportiert werden, von unseren Lieferanten vorregiestriert sind. Falls erforderlich können diese Erklärungen weitergeleitet werden.
Außerdem erklären wir, dass keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) die lt. Aktualisierung vom 15.12.2011 autorisiert werden müssen wissentlich als Rohstoffe (Polymere, Additive, Masterbatches und Druckfarben) im Herstellungsprozess von PE Folien, Säcken und Tragetaschen angewandt wurden.
Wir testen unsere Produkte nicht auf diese Substanzen, aber aufgrund unserer Kenntnisse über Rohmaterialien, chemische Reaktionen und Prozesse bei der Herstellung unserer Produkte, wird deren Anwesenheit nicht erwartet.
Es ist unsere Verpflichtung Sie darüber zu informieren, sollten wir in Zukunft irgendeinen der Stoffe klassifiziert als SVHC anwenden.
Aktualisierung (Update)
Dieses Dokument ist online auf der Webseite http://www.muraplast.com/reach_de.htm erhältlich und wird gemäß der Weiterentwicklung von REACH aktualisiert.
Für alle Fragen bezüglich der REACH Richtlinien sind wir per Mail verfügbar, an folgender Adresse: davor@muraplast.com
Letzte Aktualisierung war am 10.07.2011
Im Namen von MURAPLAST:
Davor Ujlaki / Stellvertretender Geschäftsleiter